Obsoleszenz ist obsolet

Weihnachten ist vorüber, die Weihnachtsgans hat uns gemundet und nun haben wir die Bescherung. Doch wie lange hält die Freude an? Für die Wirtschaft ist das Weihnachtsgeschäft vorüber, doch das nächste kommt bald wieder. Damit auch dann wieder genügend Bedarf an neuen Geräten und Geschenken besteht, nimmt die Lebensdauer der Produkte immer weiter ab. Neuanschaffung resultiert dann nicht aus dem Bedürfnis nach Innovation, sondern der verkürzten Lebensdauer der Geräte. Eine Glühlampe leuchtet in Kalifornien schon über 110 Jahre.

“Das amerikanische US-Werbemagazin Printers’ Ink bringt es 1928 auf den Punkt: “Ein Artikel, der nicht verschleißt, ist eine Tragödie fürs Geschäft.” Die Konsumenten sollen neue Produkte kaufen, in immer kürzeren Abständen, so lautet schon damals die Botschaft – eine grundlegende Voraussetzung für die Massenproduktion. ” (Liebrich. In: SZ. 27.04.13)

Der künstliche Veralterung eines Produktes, Obsoleszenz, will die sozialistische Regierung in Frankreich nun bestrafen. Dann hat auch der Beschenkte länger Spaß an einem Weihnachtsgeschenk und unserer Umwelt wird gleichzeitig noch etwas gutes getan.

Folgend wird ein Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 23.10.14 zitiert:

“Vorzeitiges Altern wird bestraft

Verbraucherschutz

Frankreich will gesetzlich gegen eingebaute Fehler in Elektrogeräten vorgehen

Paris. Wenn ein Toaster einen Monat nach Ablauf der Garantie kaputtgeht – könnte das vielleicht ein speziell eingebauter Fehler sein? In Frankreich soll das absichtliche vorschnelle Altern von Elektrogeräten künftig als Betrug bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz hat bereits die erste Hürde im französischen Parlament genommen. Verbraucherschützer liegt das Thema schon lange am Herzen, auch in Deutschland wird darüber immer wieder diskutiert.

Im Fachjargon wird die künstliche Alterung als “Obsoleszenz” bezeichnet. Damit ist gemeint, dass in Produkten bewusst Bestandteile verarbeitet werden, die vorzeitig altern oder geringere Qualität haben. Das Gerät muss dann früher ersetzt werden. Als Beispiel gelten Geräte, bei denen ein Akku nicht austauschbar ist. Die Hersteller weisen die Vorwürfe jedoch zurück.

Bis zu zwei Jahre Haft

In Frankreich sollen nachgewiesene Fälle künftig als Betrug mit bis zu zwei Jahren Haft und 300 000 Euro Geldstrafe geahndet werden können. Dazu muss laut Gesetz ein Produkt bewusst so gebaut werden, dass mit dem Ziel neuen Umsatzes die Lebensdauer künstlich verkürzt wird.

Die angestrebte Regelung ist Teil eines Gesetzes zum Energiewandel, mit dem Frankreich seinen nationalen Energiebedarf halbieren will. (dpa)” (Kölner Stadtanzeiger. 23.10.2014)

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