NEIN zur Einschränkung des Streikrechts

Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEIN

Tarifeinheit, also der Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, ist ein gewerkschaftliches Solidarprinzip. Ziel der Gewerkschaften muss es sein, Solidarität zwischen allen Gruppen von Beschäftigten in einem Betrieb oder einer Dienststelle zu schaffen. Das macht die Belegschaft und ihre Gewerkschaft stark. Diese Einheit kann nur politisch, durch gewerkschaftliches Handeln geschaffen werden.

Die schwarz-rote Bundesregierung will Tarifeinheit jedoch gesetzlich verordnen und hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit“ vorgelegt. Die Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Erziehung und Wissenschaft (GEW) und ver.di lehnen ein solches Gesetz ab. Nicht nur, weil hier gesetzlich verordnet werden soll, was nur politisch zu lösen ist. Das Gesetz soll vorschreiben, dass nur der Tarifvertrag der Mehrheits-Gewerkschaft in einem Betrieb gelten soll. Die Mitglieder einer Minderheits-Gewerkschaft wären tariflos, und ein Streik für eigenständige tarifliche Bedingungen unterläge der gerichtlichen Prüfung, ob der Streik verhältnismäßig wäre. Und das wäre nichts anderes als eine Einschränkung des Streikrechts. Für NGG, GEW und ver.di nicht zu akzeptieren.

Weitere Informationen und Unterschreiben auf der Seite der Gewerkschaft verdi.