Gewaltsame Protestauflösung zu S21 – welche Rolle spielte das Kanzleramt?

Während derzeit darüber diskutiert wird, ob eine Mitgliederbefragung der SPD-Basis mit dem demokratischen Grundrecht vereinbar ist, schwelen weltweit Proteste gegen die jeweiligen Herrschaftsverhältnisse.

Spontane Proteste nahe Regierungsgebäuden wurden in Spanien bereits verboten, die Occupy-Bewegung befindet sich noch im Winterschlaf. Die Unzufriedenheit vieler ist groß, die Aussicht auf Prosperität und Chancengleichheit jedoch gering. Angst vor dem Dominoeffekt bei einer Welle öffentlicher Protestkundgebungen dürfte in der Politik in der derzeitigen sozialen und wirtschaftlichen Lage groß sein. Unruhen werden am besten bereits im Keime erstickt.

Diese Erfahrung durften auch die Demonstranten und Gegner von Stuttgart21 machen, als die Polizei die so genannten Störer öffentlicher Ordnung mit Wasserwerfern gewaltsam vom Platz des Geschehens entfernt hat.

Der Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz vor Ort hat jedoch einige Begebenheiten unberücksichtigt gelassen, wie bei der SZ und im Spiegel berichtet wird. Die Korrespondenz zwischen dem damaligen Ministerpräsidenten Mappus und dem Bundeskanzleramt im Vorfeld des Einsatzes hat bei der Untersuchung bisher keine Rolle gespielt.

„Dabei stand die Frage, ob es in Sachen S21 eine Abstimmung zwischen dem Staatsministerium und der Merkel-Regierung in Berlin gab, doch stets im Raum.“

Daher haben die Fraktionen der Grünen und SPD die Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschuss beschlossen.

„Denn neue Unterlagen werfen die Frage auf, ob der Untersuchungsausschuss zum Einsatz in vollem Umfang von der Landesregierung informiert wurde. Auch über den Anruf aus Berlin.“ (Spiegel Online. 10.12.13)

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