Erster Blogger in den USA inhaftiert.

In Alabama ist der Blogger Roger Shuler wegen wiederholter Beleidigung der Mächtigen inhaftiert worden. Damit ist er der Einzige aus der westlichen Hemisphäre auf der Liste inhaftierter Journalisten der NGO Committee to Protect Journalists – zusammen mit Chinesen, Iranern und Ägyptern.
Die New York Times schreibt dass Shuler Personen des öffentlichen Lebens bereits sechs Jahre lang mit fadenscheinigen Korruptionsvorwürfen und umfangreichen Verschwörungstheorien piesackt. Bei den Gerichtverhandlungen gegen die Polizeibehörde, das Sheriff´s Department, den Staat und zwei Richter habe er meistens verloren. Ein Unruhestifter, sozusagen.
Der frühere Sport-Reporter und Angestellte der PR-Abteilung einer Universität wurde bereits letzten Oktober wegen Missachtung einer Verleumdungsstrafe inhaftiert. Bei der angeblichen Diffamierung Shulers handelte es sich um den Sohn eines Gouverneurs.
Einige Rechtsexperten in den Vereinigten Staaten sehen in den Umständen seiner Verhaftung und dem Richterspruch einen Verstoß gegen die amerikanische Verfassung. Das First Amendment, sprich Rede- und Meinungsfreiheit, wird als Grundpfeiler der Demokratie betrachtet. Doch dieser Pfeiler scheint immer weiter zu bröckeln, zieht man den Umgang mit den Journalisten in zahlreichen Leak-Verfahren unter der Obama-Präsidentschaft heran.
In diesem Fall habe der Delinquent häufig anzügliche Behauptungen ins Netz gestellt, z.B. das der Bundesrichter in einem Pornomagazin für Schwule erschienen sei und hinter einigen Selbstmorden eine Serie politisch motivierter Morde stecke. Eine Behauptung war, dass der Gouverneurs-Sohn Riley Jr. die Lobbyistin Ms. Duke geschwängert und heimlich für eine Abtreibung gezahlt hat. Er erhielt daraufhin eine gerichtliche Verfügung.

„A judge issued a temporary restraining order in September barring the Shulers from publishing „any defamatory statement“ about Mr. Riley and Ms. Duke and demanding that the offending posts be immediately removed.” (Robertson, In: NYT. 11.01.14)

Doch die Shulers waren resistent, nahmen den Gerichtsbescheid an ihrer Haustüre nicht entgegen.
Eines nachmittags fuhr der inzwischen wegen zahlreicher Gerichtskosten mittellose Blogger in die örtliche Bibliothek, um seinen Blog von dort aus zu bestücken. Für die Internet-Verbindung zu Hause war kein Geld mehr vorhanden. So wurde er wegen der Missachtung eines Stopp-Schildes von einem Officer mit dem Gerichtsbescheid in der Hand angehalten. Shuler akzeptierte den Empfang unter solchen Bedingungen nicht, schmiss die Papiere wieder aus dem Fenster und setzte seinen Weg fort. Eine Anhörung am Folgetag wurde ebenso versäumt und eine ähnlich klingende gerichtliche Verfügung ersetzte die Vorherige „which some free-speech advocates saw as a clear violation of Mr. Shuler´s First Amendment rights.“ (Robertson, In: NYT. 11.01.14)
Shuler bloggte weiter und wurde schließlich auf seiner Garageneinfahrt wegen Missachtung des Gesetzes und Wiederstand gegen seine Verhaftung festgenommen.
In einer späteren Anhörung verlas der Richter sein endgültiges Urteil: keine derartigen Publikationen mehr über diesen Fall Riley und Ms Duke, knapp $34,000 Gerichtskosten, die Entfernung des entsprechenden Blog-Posts, oder weiterhin gesiebte Luft schnuppern.
Ein Ex-Staatsanwalt (federal prosecutor) aus LA und andere sind der Meinung, bevor ein Richter die Redefreiheit einschränken könne, müsse die üble Nachrede vor Gericht zunächst bewiesen, oder ein Gerichtsprozess geführt worden sein. Die bloße Abfolge von Anhörungen und einzig vom Ankläger präsentierte Beweismittel reichen nicht aus.

„Idiocy is not a zero-sum game,“ Mr. White said. “I think you can say that what the court is doing is unconstitutional and troublesome and also that Shuler is his own worst enemy.” (Robertson, In: NYT. 11.01.14)

Derweil ist der Blogger Shuler noch immer in Haft, unwillig seine Posts zu entfernen und einen Anwalt gegen seine Inhaftierung einzuschalten.

Und wie ist die Rechtslage in Deutschland in Sachen “Blogger und das Presserecht“?